EXPERTISE

Produktabgrenzung

Die richtige Einstufung des eigenen Produktes ist für dessen rechtssichere Vermarktung essentiell. Insbesondere Stoffe, aber auch Gegenstände, können je nach ihrer Zusammensetzung, Wirkung und Auslobung einer anderen Produktgruppe angehören und damit anderen Marktzugangsvoraussetzungen unterliegen.

Diese Problemlage besteht in besonderem Maße im Gesundheits-/Ernährungs-/Wellnessbereich, in dem vergleichbare Produkte als Arzneimittel, Lebensmittel, Medizinprodukt, Biozid oder Kosmetikum eingestuft werden können. Da das Wettbewerbsverhalten der Kontrolle durch die Mitbewerber unterliegt, drohen bei einer falschen Produkteinstufung nicht nur behördliche Beanstandungen, sondern auch von Konkurrenten erwirkte, sofort zu beachtende gerichtliche Verbote. Entsprechend gibt es eine Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen zu beachten.

Wir beraten seit vielen Jahren unsere Mandanten in dieser speziellen Kategorie und haben hier basierend auf unseren hervorragenden Kenntnissen der jeweiligen Einzelbereiche eine besondere Expertise, die z. B. vom Branchenhandbuch JUVE regelmäßig hervorgehoben wird. Dabei zielt unsere Beratung darauf ab, die Produkte so sicher wie möglich zu gestalten ohne deren erfolgreiche Vermarktung zu behindern. Wir verteidigen die Produkte unserer Mandanten regelmäßig gegenüber Wettbewerbern und Behörden und auch vor Gericht.

Schwerpunkte

  • Abgrenzung von Arzneimitteln
  • Abgrenzung von Lebensmitteln
  • Abgrenzung von Medizinprodukten
  • Abgrenzung von Kosmetika 
  • Abgrenzung von Bioziden