EXPERTISE

Arztrecht

Im Arztrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten (die nicht notwendig Ärzte sein müssen) zu berufsrechtlichen Fragestellungen nach der Musterberufsordnung ebenso wie zu Leistungs- und Erstattungsfragen, die vornehmlich in Regressverfahren und Wirtschaftlichkeitsprüfungen auftreten.

Hierzu haben wir Ärzte bereits vielfach vor den Prüfgremien (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss) und in anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten.

Auch im Arzthaftungsrecht haben wir unsere Mandanten schon erfolgreich vor Gericht vertreten, aber auch außergerichtliche Einigungen erzielt.

Selbstverständlich beraten wir Ärzte auch zu den geänderten Vorgaben des Antikorruptionsrechts (§§ 299a und 299b StGB).

Schwerpunkte

  • Regressverfahren und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Ärztliches Berufsrecht (z.B. Vereinbarkeit von Nebentätigkeiten)
  • Arzthaftung