EXPERTISE

Kosmetikrecht

Kosmetika können ein Gesundheitsprodukte-Sortiment gezielt abrunden, können aber auch für eine eigene Produktlinie oder als Stand-alone-Artikel interessant sein.

Dabei beschäftigt uns neben der Kennzeichnung von und Werbung für Kosmetika insbesondere die Abgrenzung zu Arzneimitteln und Biozidprodukten.

Diese und andere Fragen des Kosmetikrechts sind fester Bestandteil unseres Beratungsspektrums und müssen gelegentlich auch gegen Behörden und vor Gericht vertreten werden.

Schwerpunkte

  • Zusammensetzung
  • Abgrenzung zu Arzneimitteln und Biozidprodukten
  • Produktaufmachung
  • Kennzeichnung
  • Werbung
  • Warnhinweise
  • Mandantenspezifische Inhouse-Schulungen